Beispielsweise sollen an der Grundschule an der Waisenhausstraße nach den Sommerferien mehr als 100 Kinder in fünf statt bisher drei neue Eingangsklassen aufgenommen werden. Das ist zu viel für die vorhandenen Unterrichtsräume. Nun sollen die Klassen (2a, 2b, 2c, 2d) aus der bestehenden Schulgemeinschaft gerissen und ausgelagert werden. Aber wie soll der Unterricht in einem alternativen Gebäude stattfinden, welches keine Bedingungen für Grundschulkinder bereit stellt und daher zeitnah und kostenintensiv umgestaltet werden soll? Darüber hinaus stehen an dem neuen Standort keine Spielgeräte sowie Bänke für die Schüler zur Verfügung. Dazu kommt, dass Eltern auch mehrere Kinder in unterschiedlichen Jahrgängen auf der Schule haben und durch die Erweiterung täglich, zwischen zwei Standorten hin und her pendeln müssten. Das sorgt für Ärger in der Elternschaft.

Dabei wäre eine Lösung des Problems denkbar einfach:

Wenn schon Platzmangel herrscht und der neue Standort schnell und kostenintensiv hergerichtet werden muss, dann soll er grundsätzlich den Schülern der ersten Klasse dienen. Die bisherige Aufnahmekapazität des alten Standorts von drei Eingangsklassen, kann aber dabei bestehen bleiben. Die restlichen zwei Eingangsklassen müssten an den neuen Standort verlegt werden. Dabei kann dann auch auf diejenigen Eltern Rücksicht genommen werden, welche mehrere Kinder gleichzeitig an der Schule haben. Diese können identifiziert und an dem bisherigen Standort aufgenommen werden, während Eltern mit nur einem schulpflichtigen Kind an den neuen Standort kommen.