In der Regel werden Anliegen die im Rat entschieden werden sollen oder müssen, zunächst einmal inhaltlich in Ausschüssen beraten. Die Rechtsgrundlage und die Details für die Ausschüsse findet man in der GO NRW §§57 – 59. Danach müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss zwingend gebildet werden. Alle anderen Ausschüsse sind wahlfrei, die Aufgabenzuweisung und die Konstituierung werden vom Rat vorgenommen.

Die Mitglieder der Ausschüsse sind in der Regel Ratsmitglieder. Zusätzlich können sachkundige Bürger in einen Ausschuss berufen werden, die auch gleichzeitig Mitglied des Rates sein dürfen. Weiterhin können sachkundige Einwohner in Ausschüsse berufen werden, die jedoch kein Stimmrecht sondern lediglich eine beratende Funktion haben.

Die Ausschüsse, die Aufgabenverteilung und weitere Details sind in Mönchengladbach in der Zuständigkeitsordnung festgeschrieben. Die obligatorischen Ausschüsse im Rat der Stadt Mönchengladbach sind :

  • Hauptausschuss
  • Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Weitere Ausschüsse sind :

  • Schul- und Bildungsausschuss
  • Kulturausschuss
  • Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
  • Freizeit-, Sport- und Bäderausschuss
  • Planungs- und Bauausschuss
  • Vergabeausschuss
  • Umwelt- und Feuerwehrausschuss