Öffentliche Ordnung
Es ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Verwaltung, die öffentliche Ordnung zu sichern und aufrecht zu erhalten. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit, aber auch die Bestimmungen zum Stadtbild, beispielsweise über Werbeflächen, etc.
Die generelle gesetzliche Grundlage dafür ist im Ordnungsbehördengesetz ( OBG ) des Landes NRW niedergelegt
Die Verwaltung ist danach verpflichtet, eine Ordnungsbehörde zu betreiben und mit ausreichendem Personal auszustatten. Für die konkrete Ausführung der Aufgabenstellung hat die Stadt Satzungen erlassen. Die wichtigste Satzung ist dabei, die über die Ordnung auf Straßen und Anlagen.
Über diese Aufgaben der städtischen Ordnungsbehörden hinaus, wird die öffentliche Ordnung durch die Polizei aufrecht erhalten. Die Polizei und das Ordnungsamt arbeiten eng zusammen. Insbesondere dann, wenn die Befugnisse der städtischen Ordnungsbehörde zur Sanktionierung nicht ausreichen, um die erforderlichen Maßnahmen durchführen zu können.
Insbesondere wenn es sich um Straftaten handelt, ist die Polizei und nicht das Ordnungsamt der Stadt zuständig. Einige gesetzliche Grundlagen sind