Müllgebühren 2019

Aufgrund arbeitsrechtlicher Randbedingungen, dem Druck der zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehr und der Tatsache, dass die Ringtonnen technisch veraltet sind, hat die Stadtverwaltung Ende 2017 beschlossen, die Entsorgung auf die modernen Rolltonnen ( MGB ) umzustellen. Mit der technischen Umstellung, hat die mags

Sie möchten Ihre Meinung los werden, Fragen stellen oder diskutieren. Dann besuchen Sie einfach unsere facebook – Seite afd.mg.müllgebühren oder informieren sich in der Tabelle Gebührenvergleich zunächst einmal darüber, wie sich die Gebühren ab 2019 verändern werden. Wenn Sie Ihre individuelle Gebühr ab Januar 2019 ausrechnen möchten, empfehlen wir Ihnen den offiziellen Gebührenrechner der mags.

  • Im Herbst 2017 wurden vom Ingenieurbüro INFA verschiedene Varianten für die Umstellung in den zuständigen Ausschüssen und im Rat vorgestellt. Für Privatleute wurde von INFA die Variante mit einer 60 / 120 / 240 Liter-Tonne favorisiert, die auch von der Politik so angenommen wurde. Grundlage für die Variante war die Vorgabe der CDU / SPD durch die mags, ein Mindestvolumen von 15 l ( mit Biotonne ) oder 20 l je Woche und Person vorzuschreiben. Außerdem wurde eine zweiwöchige Regelabfuhr beschlossen, um angeblich mit der Umstellung auch eine erhebliche Kosteneinsparung zu erreichen.
  • Eine Variante mit einer kleineren 35 Liter-Tonne wurde im wesentlichen aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Das führte bei vielen Bürgern zu Unverständnis, welches sich bis Ende Juni 2018 in über 1800 Bürgeranträgen äußerte. Die Bürgeranträge wurden vom Beschwerdeausschuss der Stadt zwar angenommen, jedoch an die mags weiter geleitet und ohne weitere Begründung abgelehnt.
  • Während sich der öffentliche Fokus noch auf die 35 Liter-Tonnen konzentrierte, hatte die Politik bereits eine weitere Änderung geplant, die mit der eigentlichen Umstellung auf die MGB nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht. Die Berechnungsgrundlage für die Gebühren ab 2019 sollte zukünftig ein Grundpreis und ein Leistungspreis sein. Dabei werden allgemeine Kosten auf den Grundpreis umgelegt und nur die unmittelbaren Kosten der Abfuhr und Entsorgung auf das Behältervolumen bezogen. Weil dabei ein Privathaushalt mit einer Gewerbeeinheit gleichgestellt wird, führt die neue Berechnungsmethode zu einer erheblichen finanziellen Entlastung großer Wohneinheiten und Gewerbe, sowie einer zusätzlichen Belastung kleiner Privathaushalte.
  • Inzwischen hat die mags die neue Gebührenordnung beschlossen. Die Auswirkungen auf viele Bürger sind wie erwartet ungerecht und unsozial.
  • Offensichtlich hat die mags erhebliche Probleme die Abfallgebührenbescheide für 2019 rechtssicher auszustellen, denn die Bescheide wurden nicht zusammen mit den Grundbesitzabgabenbescheiden am Jahresanfang versendet. Der Grund dürfte sein, dass sehr viele Haushalte die „Haushaltsabfrage“ der mags nicht beantwortet haben.
  • Ende April sind dann die ersten 60.000 Gebührenbescheide versendet worden. Nähere Erläuterungen und Tipps bekommen dazu im nächsten Block.

Die Ende April versendeten Abfallgebührenbescheide bestätigen alle Befürchtungen, die im Vorfeld hier von uns schon ausführlich dargestellt wurden. Hinzu kommt, dass erkennbar versucht wird, durch Tricks die Bürger von rechtlichen Schritten abzuhalten. Zu den Kritikpunkten :

  • Die derzeit versendeten Gebührenbescheide haben i.d.R. das Datum 25.04.19, der Briefumschlag jedoch meist das Datum 29.04.19, der Zustelltag ist in diesem Fall dann der 01.05 oder 02.05. ! Damit ist von der Widerspruchsfrist von einem Monat schon mal praktisch eine Woche vergangen.
  • Die RP erläutert in einem Artikel vom 25.04.19, dass die Bescheide jetzt versendet werden und gibt Ratschläge. Am Ende des Artikels wird darauf verwiesen, dass bereits eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 06.03.2019 vorläge, dass die Abfallsatzung in Ordnung wäre. Hier wird offensichtlich von der mags versucht, Bürger von rechtlichen Schritten abzuhalten, indem die angebliche Rechtmäßigkeit der Abfallgebührensatzung als vom Verwaltungsgericht bestätigt behauptet wird. Das ist jedoch nicht vollumfänglich festgestellt, weil nur ein Aspekt der Satzung zu entscheiden war, der sowieso unstrittig ist.
  • Inzwischen ist bekannt geworden, dass eine Reihe von Bescheiden offensichtlich fehlerhaft sind.
  • Die Übermittlung der etwa 2000 Forderungen vieler Bürger zur Einführung einer 35l – Tonne im vergangenen Jahr, vom Beschwerdeausschuss an die mags, war offensichtlich rechtswidrig, im Sinne des Datenschutzgesetzes und der sachlichen Zuständigkeit. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz, hat inzwischen einen entsprechenden Bescheid an die Beschwerdeführer versendet.

Zusammen mit einer Reihe fragwürdiger Regelungen in der Abfallgebührensatzung und deren Auswirkungen auf die Bürger ist absehbar, dass es zu Verwaltungsgerichtsverfahren kommen kann, die zu Änderungen der Abfallsatzung führen können.

Bei von einem Gericht positiv beschiedenen Eingaben gegen Bescheide einer Behörde, ist diese nicht grundsätzlich verpflichtet alle Bescheide zu korrigieren die betroffen wären, sondern nur diejenigen Bescheide bei denen Klage eingereicht wurde. Zur Wahrung möglicher Ansprüche empfiehlt sich im vorliegenden Fall also, auf alle Fälle erst mal Widerspruch gegen den Abfallgebührenbescheid einzulegen.

Dabei ist es zunächst einmal ausreichend, überhaupt Widerspruch einzulegen. Die konkrete Begründung dürfen Sie nachliefern.

Zur Wahrung der Widerspruchsfrist, empfehlen wir Ihnen den Widerspruch bis spätestens 25.05.2019 bei der Post aufgegeben zu haben, wenn der Bescheid das Datum 25.04.2019 hat und Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dass Ihr Widerspruch auf alle Fälle rechtzeitig eingelegt wurde. Auf der Rückseite des Gebührenbescheides finden Sie dazu die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung.

Interessante Informationen dazu erhalten Sie auch bei der IGGMG hier und hier.

Die Regelungen des neuen Gebührensystems sind in ihren Auswirkungen sehr kompliziert. Teilweise werden bestimmte Gruppen von Bürgern finanziell entlastet, teilweise aber auch stark belastet, je nachdem welche Ringtonne man bisher hatte und wie viele Personen sich im Haushalt befinden.

Schauen Sie sich dazu bitte unsere Berechnungsbeispiele in der nachfolgenden Tabelle an. Darin wird detailliert die Veränderung der Gebühren und des Tonnenvolumens erläutert.

Tabelle Gebührenvergleich

Das neue Gebührensystem ist unsozial, weil es vor allem Alleinstehende und Familien benachteiligt, die bisher durch konsequente Müllvermeidung nur eine kleine 25 oder 35 l Ringtonne hatten. Sie werden zukünftig deutlich höhere Abfallgebühren bezahlen müssen. Die Gründe sind :

  • Ab 2019 wird die Größe der Rolltonne zwingend anhand der Personenzahl in einem Haushalt vorgeschrieben
  • Dabei werden auch Kleinkinder voll mit berücksichtigt
  • Im Normalfall wird die Abfuhr alle 2 Wochen sein. Der Bürger hat nur noch die Möglichkeit die Häufigkeit der Abfuhr zu wählen, aber nicht mehr die Tonnengröße.
  • Wer jede Woche entleeren lassen möchte, wird erheblich höhere Gebühren in Kauf nehmen müssen ( Tabelle, gelb unterlegte Zeilen )
  • Wer nur alle 4 Wochen abholen lassen möchte, wird sich Gedanken über Geruch und Hygiene machen.

Die mags bietet benachbarten Liegenschaften eine sogenannte „Müll-Ehe“ an. Die Nachbarn können also zukünftig eine Rolltonne gemeinsam benutzen. Offensichtlich als Anreiz, bezahlt die „Müll-Ehe“ nur einmal den Grundpreis. ( Tabelle, grün unterlegte Zeilen )

  • Damit werden allgemeine Kosten der mags ungerechtfertigt zu anderen Haushalten verlagert
  • Die Zusammenfassung der Haushalte steht nur der „Müll-Ehe“ zu, jedoch nicht den Haushalten in Mehrfamilienhäusern

Die Zusammensetzung der Gebühren aus einem Grundpreis und einem Leistungspreis bewirkt, dass für die gleiche Leistung sehr unterschiedliche Gebühren von den Bürgern bezahlt werden müssen. Die Gebührenhöhe kann bei einem Einzelhaushalt zwischen 41,97 € und bis zu 159,00 € je Person und Jahr liegen ( Tabelle, Zeilen 5 und 27 ). Dieser Effekt tritt vor allem deshalb auf, weil etwa 2,7 Mio € für die Wertstoffhöfe und die Abfallberatung in den Grundpreis eingerechnet wurden, die dort nicht hingehören.

Im neuen Gebührensystem werden in der Zuweisung des Grundpreises private Haushalte mit Gewerbehaushalten gleich gestellt. Konkret bedeutet das :

  • Der 1-Personen-Haushalt zahlt den gleichen Grundpreis wie der einzelne Gewerbebetrieb.
  • Damit wird das Gewerbe massiv entlastet. ( Tabelle, Zeilen 84 – 88 )
  • Die Einsparungen für Gewerbebetriebe können bis zu 42 % betragen

Wer den Verlauf der Entscheidungen der CDU / SPD zur Einführung der Rolltonnen und der neuen Gebührenstruktur verfolgt, kann den Eindruck nicht los werden, dass hinter den Änderungen mehr steckt als nur die durchaus sinnvolle Umstellung von Ringtonnen auf Rolltonnen. Besonders die Änderung der Gebührenstruktur, wurde im Sommer ohne weitere Beratung in den Ausschüssen von der GroKo aus CDU / SPD durchgedrückt.

Auch die Entscheidung, die endgültige Gebührenhöhe erst am 19. Dezember 2018 zu beschließen, kann man nicht als bürgerfreundlich bezeichnen. Eine Überprüfung der Gebührenberechnung ist ja erst danach möglich. Tatsächlich haben die Bürger danach praktisch keine Möglichkeit mehr, beispielsweise mit einem kassierenden Bürgerbegehren, gegen die Beschlüsse vorzugehen.

Sowohl in der Beratungsvorlage 3241/IX vom 29.08.2018, als auch in der Beratungsvorlage 3474/IX vom 19.12.2018 wird für die Auswirkungen der neuen Gebührenordnung auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit: keine angegeben. Das darf man wohl als Täuschung der Öffentlichkeit qualifizieren, weil spätestens am 19.12.2018 bekannt sein musste, dass gerade junge Familien finanziell belastet werden.

Die regierende GroKo aus CDU und SPD in Mönchengladbach, hat die Gelegenheit der Umstellung von Ringtonnen auf Rolltonnen genutzt, um gleichzeitig ein unsoziales und ungerechtes Gebührensystem einzuführen.

Wir haben mal genau nachgesehen, in die Nachbargemeinden geschaut und nachgerechnet.

Zunächst einmal, die grundsätzliche Aufteilung in Grund- und Leistungspreis wollen wir beibehalten.

Gleichzeitig mit der Umstellung der Abfallgebühren, hat die mags auch die Gebühren für die Wertstoffhöfe Luisental und Heidgesberg so stark erhöht, dass diese jetzt kostendeckend sein müssen. Es ist also nicht vermittelbar, weshalb im Grundpreis der Abfallgebühren noch 1,8 Mio € für die Wertstoffhöfe enthalten sind. Also raus damit.

Außerdem sind im Grundpreis die Kosten für die Abfallberatung enthalten. Das halten wir für nicht praxisgerecht und haben diese Kosten auf den Leistungspreis umgelegt. Zusätzlich fordern wir eine soziale Komponente, die in dem von der mags vorgesehenen System fehlt.

Auffallend im Vergleich zu den Nachbargemeinden ist, dass in den Gemeinden in denen das Entsorgungssystem flexibel ist, auch die Gebühren am niedrigsten sind. Das wird besonders deutlich bei der Nachbargemeinde Viersen. Durch einen Vergleich der Wirtschaftspläne Mönchengladbach zu Viersen konnten wir feststellen, dass

  • die reinen Entsorgungskosten für den Restmüll in Mönchengladbach bei 382 € / t und in Viersen bei 339 € / t liegen. Also um etwa 43 € / t höher als in Viersen
  • die Entsorgungskosten für den Bioabfall in Mönchengladbach bei 168 € / t und in Viersen bei 100 € / t liegen. Also um 68 € / t höher als in Viersen.

Vergleicht man die durchschnittlichen Abfallgebühren

  • für den Restmüll, dann bezahlt jeder Bürger in Mönchengladbach im Mittel 108 € / Jahr und in Viersen lediglich 65 € / Jahr
  • für den Bioabfall, in Mönchengladbach im Mittel 15,80 € / Jahr und in Viersen 6,49 € / Jahr.

Wie kann das sein ?

Erstens,

in Viersen bestimmen die Bürger selber wie oft sie die Mülltonne an die Straße stellen und damit die Höhe ihrer Gebühren. Dieses Verfahren bietet nicht nur einen Anreiz zur Müllvermeidung, auch die Kosten der Logistik sinken dadurch. Übrigens, in Viersen ist die Abfallmenge je Einwohner deutlich geringer als in Mönchengladbach. Beim Bioabfall nur etwa die Hälfte.

Zweitens,

in Mönchengladbach ist die GEM der Dienstleister der mags für die Entsorgung und andere Aufgaben. In Viersen jedoch, die NEW Umwelt GmbH. Beide bedienen sich privater, jedoch unterschiedlicher, Dienstleister für die Entsorgungsleistungen. Man darf also vermuten, dass die Qualität der Verträge mit den Dienstleistern bei der GEM deutlich schlechter ist als bei der NEW Umwelt GmbH.

Unter Berücksichtigung aller Aspekte lautet unser Konzept deshalb  :

  • Der Grundpreis sinkt von 56,41 € auf 35,08
  • Absenkung des Leistungspreises für den Restmüll um 24 %
  • Absenkung des Leistungspreises für den Bioabfall um 17 %
  • Die Prokopfgebühren sinken somit um mindestens 21 € gegenüber den mags-Gebühren, in vielen Fällen auch deutlich stärker
  • Das Mindestvolumen wird zum nicht verpflichtenden Regelvolumen.
  • Der Bürger wählt letztendlich seine Tonnengröße.
  • Das zulässige Füllvolumen wir mit einem innenliegenden Strich in der Tonne markiert
  • Die Regelentleerung ist wie bis Ende 2018 einmal die Woche und wird über den Chip in der Tonne registriert
  • Berechnungsgrundlage für den Leistungspreis ist das Tonnenvolumen und die Anzahl der Entleerungen. Es werden nur die tatsächlichen Entleerungen berechnet.
  • Familienbonus: Keine Berechnung der Gebühren für Kinder unter 4 Jahren
  • Die sogenannte „Müll-Ehe“ entfällt. Der Erlass eines Grundpreises bevorzugt Grundeigentümer ungerechtfertigt gegenüber Mietern.

So kommt man zu einem sozial ausgewogenen, flexiblen und gerechten Gebührensystem. Die im neuen Gebührensystem der mags überproportionale Entlastung von Gewerbe und großen Einheiten wird deutlich verringert.

Der mündige Bürger kann mit unserem Konzept, wie auch schon in Viersen und Grevenbroich, weitgehend selber bestimmen wie hoch seine Abfallgebühren sind. Einfach nur dadurch, dass er Abfälle vermeidet und damit der Umwelt nutzt.

Die Gebührensysteme von Mönchengladbach und Viersen sind nicht direkt vergleichbar, weil die Systematik stark verschieden ist. Während in Mönchengladbach nur wenige Wahlmöglichkeiten bestehen, kann der Bürger in der Stadt Viersen durch sein Abfallverhalten und eine geschickte Wahl der Tonnengröße seine Gebühren maßgeblich mitbestimmen.

Also stellen wir einmal anhand eines konkreten Beispiels die Unterschiede dar.

Wir wählen für Mönchengladbach einen 4-Personen-Haushalt, als Eigentümer eines Einfamilienhauses in zwei Varianten:

=> Ohne Biotonne, die mags stellt eine 160 l – Restmülltonne vor die Tür, Abholung alle zwei Wochen, zu zahlen : 329,98 € / Jahr

=> Mit Biotonne, die mags stellt je eine 120 l – Restmüll- und Biotonne vor die Tür, Abholung alle zwei Wochen, zu zahlen : 261,59 € / Jahr

Als Bezugsgröße für den Vergleich wählen wir das verfügbare Tonnenvolumen der Familie in MG zu 160 x 26 = 4160 l / Jahr, mit einigen Beispielen wie dieses Volumen in der Stadt Viersen berechnet würde.

=> Ohne Biotonne, 240 l – Restmülltonne mit 18 Abholungen / Jahr, zu zahlen : 186,92 € / Jahr

=> Bioanteil 30 %, 240 l – Restmülltonne mit 13 Abholungen / Jahr, 120 l – Biotonne mit 13 Abholungen / Jahr, zu zahlen : 177,92 € / Jahr

=> Bioanteil 50 %, 120 l – Restmüll- und Biotonne mit je 21 Abholungen / Jahr, zu zahlen : 170,62 € / Jahr

=> Bioanteil 62 %, 240 l – Restmülltonne mit 7 Abholungen / Jahr, 120l – Biotonne mit 26 Abholungen / Jahr, zu zahlen : 163,12 € / Jahr

Die Beispielfamilie zahlt also in der Stadt Mönchengladbach, etwa zwischen 98 € / Jahr bis zu etwa 143 € / Jahr mehr, für eine vergleichbare Entsorgungsleistung.

Schauen Sie sich im folgenden bitte auch die vollständige Dokumentation des Themas an.

Beschreibung der Vorgänge im Stadtrat und der mags