Kommunale Selbstverwaltung
In Deutschland haben wir ein hierarchisch aufgebautes Rechts- und Verwaltungssystem. Die unterste Ebene ist dabei eine Gemeinde bzw. Stadt, oder ein Landkreis mit eingebetteten Gemeinden / Städten. Darüber setzen die Bundesländer als regionaler Gesetzgeber den konkreten gesetzlichen Rahmen für das Handeln der Stadt- und Kreisräte, sowie der Verwaltungen. Dieses Organisationsprinzip ist in allen Bundesländern gleich, im Detail unterscheiden sich die länderspezifischen Kommunalgesetze jedoch.
Für das Land Nordrhein – Westfalen sind folgende Gesetze für die kommunale Arbeit maßgebend.
Gemeindeordnung ( GO NRW ) : regelt im wesentlichen die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung und der Bürgerbeteiligung
Kreisordnung ( KrO NRW) : wie vor, jedoch mit zusätzlichen Bestimmungen zu Landkreisen