Für die Organisationseinheit der Fraktion, bestimmt die GO NRW §56 die Mindestanforderungen. Danach ist die Bildung von Fraktionen nicht zwingend, sondern eine Option der politischen Meinungsbildung im Rat, den Ausschüssen und Bezirksvertretungen.
In der Regel werden die Fraktionen für einzelne Parteien gebildet. Theoretisch können aber auch einzelne Abgeordnete verschiedener Parteien eine Fraktion bilden, wenn sie sich denn auf gemeinsame politische Ziele in den Gremien einigen können. In Mönchengladbach, als kreisfreie Stadt, müssen sich für den Rat mindestens drei Mitglieder auf die Bildung einer Fraktion einigen können. In den Bezirksvertretungen sind mindestens zwei Mitglieder erforderlich.
Sollte eine Fraktion nicht gebildet werden können, können auch Gruppen ohne Fraktionsstatus gebildet werden.
Jedes Mitglied eines Gremiums hat das Rede- und Antragsrecht. Darüber hinaus hat eine Fraktion besondere Rechte bei der Mitsprache im Rat und ein erweitertes Auskunftsrecht, bezüglich Vorgängen der Verwaltung.
Fraktionen und Gruppen erhalten aus Haushaltsmitteln Zuwendungen. Das sind in der Regel die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Kommunikationsmitteln, aber auch Geldleistungen. Für welche Verwendungszwecke Mittel grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden können, hat das Innenministerium in NRW in einem Erlass festgelegt.
Die konkrete Art und Höhe der Zuwendungen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird i.d.R. im Haushalt der Stadt eingeplant. Die Planung für die Jahre 2017 bis 2020 sehen wir hier. Danach sind je Fraktion ein Sockelbetrag von 45.000 € und für jedes Ratsmitglied einer Fraktion 4032 € eingeplant. Zusätzlich gewährt die Stadt umfangreiche Sachleistungen, wie Personalgestellung, Räumlichkeiten, etc. Als voll rechtsfähige Einheit muss eine Fraktion einen Geschäftsführer haben, der aus den Zuwendungen zu besolden ist.
Die vor aufgeführten Beträge stehen der Fraktion als rechtliche Einheit zu. Zusätzlich erhalten Ratsmitglieder und Funktionsträger einer Fraktion Aufwandsentschädigungen die ihnen persönlich zustehen.