Hier erläutern wir die wesentliche Struktur der Stadt in Bezirke. Die Bestimmungen dazu finden sich in der GO NRW in den §§35 – 38. Weitere Details dazu finden sich in der Hauptsatzung, die auch die Aufteilung und die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen enthält.
Die wesentlichen Bestimmungen und Regelungen in Stichpunkten.
- Die Stadt ( Rat ) ist verpflichtet die Stadt in Bezirke einzuteilen
- Bei der Einteilung ist auf die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung und die Ziele der Stadtentwicklung Rücksicht zu nehmen
- Mönchengladbach ist in vier Bezirke aufgeteilt ( siehe Hauptsatzung §9 ). Näheres dazu findet man hier
- Die Grenzen der Stadtbezirke können nur zum Ende einer Wahlperiode verändert werden
- Jeder Bezirk hat eine Bezirksvertretung ( BV ) die vom Bezirksvorsteher ( früher Bürgermeister ) geleitet wird. Näheres dazu findet man hier
- Die Mitglieder der BVen werden von den Bürgern direkt gewählt
- Die Anzahl der Bezirksvertreter beträgt
- Bezirk Nord : 19 Mitglieder, Bezirksvorsteher Herbert Pauls
- Bezirk West : 18 Mitglieder, Bezirksvorsteher Hermann-Josef Krichel-Mäurer
- Bezirk Süd : 18 Mitglieder, Bezirksvorsteherin Barbara Gersmann
- Bezirk Ost : 19 Mitglieder, Bezirksvorsteher Arno Oellers
- Die BV hat Entscheidungsbefugnis, soweit ihr die nach GO NRW §37 und der Hauptsatzung übertragen wurde
- Die BV hat für ihre Entscheidungen ein Budget zur Verfügung
- Die BV hat ein Anhörungsrecht in allen wichtigen Angelegenheiten
- In jedem Bezirk ist mindestens eine Bezirksverwaltungsstelle einzurichten.